Seit gestern sind sie durch den Bundesrat: Die neuen Strafvorschriften zur "Bekämpfung der Computerkriminalität" die Bundesgesetzblatt
zum 10.8.2007 Gültigkeit erlangten. Viele Sicherheits-Experten fürchten nun, keine Werkzeuge mehr zum überprüfen der Netzwerke einsetzen zu können.
So wurde der Paragraph 202c StGB modifiziert, sodaß die Vorbereitung einer Straftat durch
Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder
Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für
den Datenzugang sowie von geeigneten Computerprogrammen nun mit
einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr bestraft werden. Das die mit diesem Paragraphen verbotenen Programme auch Sicherheitsexperten, Administratoren und Entwicklern von Schutzprogrammen quasi als "Werkzeug" dienten, um sicherheitsrelevante Systeme zu überprüfen, scheint völlig unberücksichtigt worden zu sein.
Da fragt man sich wohl nicht zu Unrecht, wozu es Expertenkommisionen gibt ...